Verladevorschriften

Hiermit möchten wir Sie auf unsere aktuellen Verladevorschriften aufmerksam machen:

Anforderungen an das Fahrzeug:

  • Das Fahrzeug muss für den Transport hochwertiger Werkzeugmaschinen geeignet sein. Eine Luftfederung, sowie bewegliche Verzurrösen (s. unten) sind Voraussetzung.
  • Die Beladung erfolgt von der Seite mit Stapler, wobei die Ladefläche generelll frei von Verschmutzung (keine Schmierfilme, Wasser, Eis etc.) und besenrein sein muss.
  • Kofferfahrzeuge und offene Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht beladen.

Anforderungen an die Ladungssicherheit

  • Material zur Ladungssicherung wie Gurtschoner, Spanngurte, Anti-Rutschmatten etc. wird vom Spediteur/Frachtführer auf dem Fahrzeug in ausreichender Menge und einwandfreiem Zustand bereitgestellt
    1. Spanngurte müssen über eine Vorspannkraft (Stf) von 500 daN verfügen.
    2. Anti-Rutschmatten müssen mindestens 6mm stark und über ein Zerifikat verfügen, das einen Reibfaktor von mindestens 0,6 ausweist.
    3. Eine Verladung ohne diese Materialien erfolgt nicht.
  • Aus Gründen der Ladungssicherung werden Paletten und Kisten auf dem LKW nicht gestapelt.

Sollte das Fahrzeug nicht unseren Vorgaben entsprechen; müssen wir aus Haftungsgründen eine Beladung ablehnen.